Das vorliegende Loseblattwerk ist eine systematische Sammlung aller wichtigen Texte und Materialien zum SGB XI auf der Grundlage des Pflegeversicherungsgesetzes und der bisherigen vier Änderungsgesetze. Neben den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen des Bundes sowie der Länder sind auch die für die praktische Umsetzung maßgebenden Verträge, Richtlinien, Empfehlungen und Rundschreiben der Spitzenverbände erfasst.
Experten aus dem Pflegeversicherungsrecht kommentieren die maßgebenden Vorschriften unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung und der neuesten Rechtsprechung. Das ist in weiten Teilen auch recht gut gelungen, insbesondere dank der zahlreichen Querverweise, die dieses unübersichtliche Gebiet überschaubarerer machen. Besonders hervorhebenswert ist, dass die Experten nicht nur von der Kostenträgerseite, sondern auch von der Leistungserbringerseite kommen.
Für den Rezensenten selbst ist es ein Trost, dass im vorliegenden Werk der gleiche Fehler auftritt, der dem Verfasser auch passiert ist: Die Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 80 SGB XI in vollstationären Pflegeeinrichtungen vom 16. Dezember 2003 sind zwar von den maßgebenden Vertretern der Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen unterschrieben worden, aber nicht von den Trägern der Sozialhilfe, die nicht gewillt sind auf ihre Kosten höhere Anforderungen zu tragen, so dass sie nicht in Kraft getreten und somit bis zum heutigen Tage nicht wirksam sind. Es gelten also weiterhin die alten Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe, die jetzt allerdings nicht mehr abgedruckt sind. Das wird hoffentlich in der nächsten Aktualisierungslieferung nach Juli 2001 korrigiert.
Das kann dennoch den insgesamt recht positiven Eindruck dieses Werkes nicht schmälern. Überdies laut Verlagsangaben zum Gesamtwerk eine CD-ROM in Vorbereitung ist, die auf aktuellstem Stand mit den zum 01.01.2005 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen voraussichtlich im Januar erscheint.
In juristischen Fach- und Gerichtsbibliotheken, bei Richtern und Fachanwälten für Sozialrecht, in Sozialämtern, bei Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträgern, bei rechtsberatenden Verbänden und Selbsthilfeorganisationen sowie bei größeren Trägern von Pflegeeinrichtungen sollte dieses Loseblattwerk nicht fehlen.
Für Praktiker ist es hingegen nicht so geeignet.
Hans Böhme
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